Die Begriffe Objektplanung und Architektur werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht ganz dasselbe. Architektur ist ein umfassender Begriff für das Gestalten von Bauwerken – kreativ, funktional, gestalterisch. Objektplanung ist der technisch-rechtliche Begriff für bestimmte Planungsleistungen. Sie umfasst neben der Gebäudeplanung (Architektur) auch Ingenieurbauwerke wie z.B. Brücken, Frei– oder Verkehrsanlagen.