Ob Neubau, Umnutzung oder Sanierung – wir sorgen dafür, dass aus Ihren Ideen reale, gebaute Werte entstehen.
Die Objektplanung ist ein zentraler Bestandteil der Architektur- und Ingenieurleistungen im Bauwesen und umfasst die ganzheitliche Planung von Bauwerken, insbesondere hinsichtlich ihrer Funktion, Gestaltung und technischen Umsetzung. Sie begleitet ein Projekt von der ersten Idee über die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis hin zur Ausführung und Objektüberwachung. Ziel der Objektplanung ist es, ein funktionsgerechtes, wirtschaftliches und gestalterisch ansprechendes Bauwerk zu schaffen, das den Anforderungen des Bauherren sowie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Die Begriffe Objektplanung und Architektur werden oft synonym verwendet, bedeuten aber nicht ganz dasselbe. Architektur ist ein umfassender Begriff für das Gestalten von Bauwerken – kreativ, funktional, gestalterisch. Objektplanung ist der technisch-rechtliche Begriff für bestimmte Planungsleistungen. Sie umfasst neben der Gebäudeplanung (Architektur) auch Ingenieurbauwerke wie z.B. Brücken, Frei– oder Verkehrsanlagen.
Ob eine Baumaßnahme genehmigungspflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wir prüfen für Sie die baurechtlichen Voraussetzungen und ob die Maßnahme genehmigungsfähig ist.
Wir prüfen grundsätzlich, welche Planungsleistungen benötigt werden und auf welche Bereiche der Objektplanung Sie gegebenenfalls verzichten könnten. Sie erhalten von uns diesbezüglich eine umfassende Beratung. Für einige Vorhaben ist eine vorgelagerte Machbarkeitsstudie sinnvoll.
Ein Architekt sollte so früh wie möglich in das Bauvorhaben einbezogen werden. So können früh wichtige Weichen gestellt und grundsätzliche Fragen geklärt werden, z.B. ob sich das Grundstück für die Maßnahme eignet.